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Kurzarbeit bei Aschendorff wegen Corona-Krise

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„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ So steht es wörtlich im Artikel 5 (1) im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Dieses Grundrecht schützt Medienhäuser wie den Aschendorff Verlag bei der Wahrnehmung ihrer "öffentlichen Aufgabe", der Mitwirkung an der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, insbesondere zu Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung. Eine solche Angelegenheit von allgemeiner Bedeutung ist sicherlich die Corona-Pandemie mit ihren weitreichenden Auswirkungen für die Menschen und auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft: bundesweit – und auch im Verbreitungsgebiet von Aschendorff.

Umso unverständlicher ist die Entscheidung der Verlagsleitung von Aschendorff, ab 1. April in Kurzarbeit zu gehen. Begründungen wie stornierte Anzeigen und Druckaufträge sowie weniger anfallende Arbeit in den Redaktionen durch ausfallende Veranstaltungen greifen eindeutig zu kurz und betreffen lediglich ausschließlich wirtschaftliche Aspekte.

Denn es gibt auch die andere Seite. Siehe Artikel 5 Grundgesetz. Gerade die Lokalredaktionen bieten mit ihrer Berichterstattung, für die Menschen, die den öffentlichen Raum meiden (müssen), wichtige und begehrte Nachrichten, Hintergründe, Geschichten aus ihrem persönlichen Umfeld. Nachrichten, die Mut machen, die über Solidarität und Nachbarschaftshilfe berichten oder kreative Krisen-Ideen vorstellen. Dass die Arbeit in den eh schon personell ausgedünnten Lokalredaktionen im Münsterland dem Vernehmen nach auf 40 Prozent heruntergefahren werden soll, ist daher nicht nachzuvollziehen und geradezu unverantwortlich.

Jetzt gilt es, genau diesen Bereich – die Lokalredaktionen – zu stützen, um gestärkt aus dieser Krise zu gehen. Dass ein Verlag einen Bereich, der von der Landesregierung für systemrelevant erklärt worden ist, bewusst schwächt, macht die Entscheidung noch fragwürdiger. Wolfram Linke/Hans-Peter Leimbach