Rettungsschirm auch für Freiberufler

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Der DJV-NRW begrüßt den heute verabschiedeten Rettungsschirm der Landesregierung. „Auch viele Medienhäuser bekommen in diesen Tagen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise mit voller Wucht zu spüren“, so der DJV-Landesvorsitzende Frank Stach. Er sorgt sich angesichts einbrechender Werbeeinnahmen vor allem um die 44 Lokalfunksender in NRW.

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Lokalfunk reagiert: Offener Brief an Veranstaltergemeinschaft

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Die Tarifverhandlungen für den NRW-Lokalfunk laufen. Und sie sorgen bei den Redakteuren und Redakteurinnen für erhebliche Verärgerung. Das Team von Radio WAF, dem Lokalfunk im Kreis Warendorf, hat mit einem Offenen Brief an die Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft und den Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft reagiert.

 

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OV-Treffen: Gemeinsam auf Auswirkungen der Fusion aufmerksam machen

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Erstmalig trafen sich die Vorstände der DJV_Ortsverbände Münster-Münsterland und Ostwestfalen-Lippe, um über gemeinsame Aktivitäten zur Fusion der Verlage Aschendorff und Westfalen-Blatt zu beraten.Zehn Redakteuren des Bielefelder Westfalen-Blatts droht das Ausscheiden aus dem Verlag: Die Auswirkungen der Fusion der Unternehmensgruppe Aschendorff und der Unternehmensgruppe Westfalen-Blatt in Bielefeld zur Westfälischen Medien Holding AG waren jetzt Thema eines Vorstandstreffens der DJV-Ortsverbände Münster-Münsterland und Ostwestfalen-Lippe (OWL) in Oelde.

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Ostwestfalen verliert Zeitungsmantel

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Das Bielefelder Westfalen-Blatt wird wesentliche Teile seines Mantels ab 1. Dezember 2019 künftig nicht mehr selbst herstellen, sondern vom Aschendorff-Verlag aus Münster beziehen, wie heute bekannt wurde.

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Arbeitsgericht stellt Behinderung der Betriebsratsarbeit bei Aschendorff fest

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Der Betriebsrat des Aschendorff-Verlags (Westfälische Nachrichten, Münstersche Zeitung) hat vor dem Arbeitsgericht Münster eine Klage gegen den Arbeitgeber wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit durchgesetzt. Die Geschäftsleitung hatte gegenüber der Belegschaft mit Stellenabbau gedroht, wenn der Betriebsrat eine Arbeitsgruppe zum Thema Arbeitsbelastung in der Redaktion gründen oder gar eine Arbeitszeiterfassung durchsetzen wolle. Das Gericht hat die Geschäftsführung am 13. September 2019  zur Unterlassung derartiger Androhungen verurteilt, bei Zuwiderhandlung droht dem Verlag ein Ordnungsgeld.

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